Schadensabrechnung

Die Schadensabrechnung ist abhängig von der Art Ihrer Versicherung:

Ihr Fahrzeug ist Teilkasko beziehungsweise Vollkasko versichert.

Handelt es sich bei Ihrem Glasschaden um einen reparablen Steinschlagschaden, ist dieser zumeist kostenlos. Fast alle Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Reparatur. Geschäftskunden bezahlen lediglich die Mehrwertsteuer. Wir kümmern uns für Sie um die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft. Muss eine Glasscheibe ausgetauscht werden, zahlen Sie maximal die in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarte Summe an Selbstbeteiligung. Wichtig: Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt davon unberührt.

Ihr Fahrzeug ist normal Haftpflicht versichert.

Wenn Sie einen Glasschaden beheben lassen wollen, fragen Sie uns nach einem günstigen Angebot für Ihr Fahrzeug. Wir überprüfen bei einem Besichtigungstermin immer zuerst die Möglichkeit einer Reparatur, da diese kostengünstiger ist als ein Austausch. Im Anschluss teilen wir Ihnen die exakten Kosten mit.

Schnellreparatur

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